Auszug aus unserer Vereinssatzung:
§ 2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist:
- Interkulturelle Arbeit und Integration;
- die Arbeit mit und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund;
- die Unterstützung der geistigen, sprachlichen, musischen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen;
- die Förderung des mehrsprachigen Spracherwerbs der Kinder;
- die Unterstützung der Eltern in der bilingualen Erziehung;
(......)
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.